Immer mehr Menschen haben die Nase gestrichen voll und wollen ihr großes Haus gegen ein kleines eintauschen. Jahrzehnte des Sammelns haben alle Zimmer überquillen lassen und jetzt muss ein Schlussstrich gezogen werden. Viele Kunden fragen uns genau in solch einer Phase, worauf sie denn beim Kauf eines Mini-Wohngebäudes ganz besonders achten sollen, – im Internet tummeln sich ja unzählige Glaubensrichtungen und Gerüchte.
Was sind die wirklich wichtigen Hard-Facts unabhängig
von Farbe, Ausstattung oder Möblierung? Minihäuser sind zwar kein „Hexenwerk“ aber ganz so locker leicht, wie es einige übermotivierte Fans oder Mobilheim-Verkäufer es manchmal darstellen mögen, ist es dann doch nicht.
Grundsätzlich sollte zwischen einfachen Mobilheimen nach EH70-Standard, die nur als Wochenendhäuser auf Campingplätzen oder in Wochenendhaussiedlungen genutzt werden, und baugenehmigungsfähigen EH55-Wohnhäusern unterschieden werden.. Von außen mögen viele Angebote sehr ähnlich aussehen aber der Teufel steckt wie so oft in den Details. Diesen Umstand berücksichtigt die nachfolgende Checkliste. Je mehr bereits der Hersteller an Bedingungen erfüllen kann, desto sorgloser kann es der Bauherr beim Kauf seines Minihauses angehen und desto vielfältiger kann er das Haus später nutzen, wenn vielleicht einmal ein reguläres Baugrundstück vorhanden sein sollte, oder man – wie in Corona-Zeiten ja leider massenhaft passiert – des Platzes verwiesen wurde, weil Wohnen eben auf dem Campingplatz bedauerlicherweise nicht zulässig ist.
Beachten Sie bitte auch unsere zweite „Checkliste Tiny House-Kauf“ für alle Mikrohäuser mit Straßenzulassung.
| Rolling Bungalow | andere Anbieter | |
| Genehmigungsfähig als Wohngebäude*) | ||
| – Baustatik eines in Deutschland zugelassenen Statikers – Erdbebenstatik für den Transport über die Straße – Nachweis der Bauleitung nach Statik gebaut zu haben – Baubeschreibung eines deutschen Lieferanten – Klassifizierung Schneelastzone – Klassifizierung Windlastzone – EH-55-Wärmeschutznachweis gem. GEG (vormals EnEV) – Erfüllung deutscher DIN-/ISO-Normen f. Strom, Wasser, Abwasser – Brandschutznachweis – Schallschutznachweis – Standfestigkeitsnachweis – Anschlüsse an die öffentl. Ver- und Entsorgung – Flucht- und Rettungswegeplan f. gew. Nutzung – Nachweise zur Betriebserlaubnis für die Feuerstätte – Konformität zu Bebauungsplänen (u.a. Dachform, Fassade) |
ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja |
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| Genehmigungsfähig als priv. o. gewerbl. Wohn- bzw. Ferienhaus***) |
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| – alle NORDIC-Bungalows – alle Bungalow de Luxe – Tiny Hotel Modelle 48/2 sowie 60/2 |
ja ja ja ja |
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| Zulässig als Mobilheim gem. CPVOen**) |
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| – EH70-Bungalow Spessart 35/2 – EH70-Bungalow Mecklenburg 40/8/3 – EH70-Bungalow Odenwald 60/3 |
ja ja ja |
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| Verlegefähigkeit*) | ||
| – Sicherheits-Stahlrahmen inkl. Wände und Dach – Abnehmbare lenkbare Achse für sicheren Transport – Abnehmbare Kranhaken im Dach |
ja ja ja |
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| Nachhaltigkeit/Zukunftfähigkeit*) |
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| – elektronisch gesteuerter Pelletofen (b.z. 100 % regenerative Energie) – Luft-Wärmetauscher gg. Feuchtigkeit und Schimmel – Anschlüsse für Solarthermieanlage (Heißwasser) – Anschlüsse für Photovoltaik-Anlage (Solarstrom) – Smarthomefähigkeit |
ja ja ja ja ja |
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| Sonderleistungen*) | ||
| – voll funktionsfähige Muster-Wohnhäuser | ja | |
| Finanzierungsservice | ||
| – Hypothekendarlehen/Baufinanzierung – Immobilien-Leasing |
ja ja |
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| Versicherungsservice | ||
| – privat genutzter Bungalow – gewerblich genutzter Bungalow |
ja ja |
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| Grundstücksservice | ||
| – privat genutzte Grundstücke – gewerblich genutzte Grundstücke |
ja ja |
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| Bauantragsservice | ja | |
| Bauleiterservice | ja |
*) Leistungsmerkmale ggf. abhängig von der gewählten Ausstattung. Ausstattungsvarianten ggf. als aufpreispflichtige Sonderausstattung erhältlich
**) Die zulässigen Maße für Wochenendplätze auf Campingplätzen entnehmen Sie bitte der Campingplatzverordnung des jeweiligen Bundeslandes. Campingplätze sind bundesweit als „Sondergebiete für die Freizeitgestaltung“ genehmigt und nicht für das dauerhafte Wohnen zugelassen. Reguläre Wohnhäuser bedürfen auch auf Campingplätzen einer offiziellen Baugenehmigung.
***) Siehe auch „Baugenehmigung für Wohngebäude“
